KN-Code 23024010mit einem Gehalt an Stärke von 28|GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10|GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2|mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10|GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5|GHT oder mehr beträgt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 23024010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2302 („Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Chile | 33,00 EUR pro Tonne |
| Mexiko | 0,00 EUR pro Tonne |
| Singapur | 0% |
| Südafrika | 0% |
| Tunesien | 17,60 EUR pro Tonne |
| Ukraine | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 23024010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 23024010
23024010 bezeichnet „mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt“, eine Einreihung innerhalb der Position 2302 („Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ sind 3 Maßnahmen für alle Länder (ERGA OMNES), Russische Föderation und Weißrußland hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für Chile, Mexiko, Singapur, Südafrika u. a. hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090072. Rechtsgrundlage: Regulation 1652/24, Regulation 1988/20, Decision 3016/24 u. a.
Für Waren mit Ursprung Chile, Mexiko, Singapur, Südafrika u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 23024010 Nachweise wie Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Weißrußland und Vereinigtes Königreich.
Für 23024010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
23024010 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 230240 („von anderem Getreide“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 23024010 erfasst speziell „mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt“.
Die Einreihung 23024010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.