Position 2306Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen|2304|und 2305

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2306
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen|2304|und 2305

Die Zolltarifnummer 2306 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 23 („Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; Zubereitetes Futter“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 2306 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 50 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
230610aus Baumwollsamen
230620aus Leinsamen
230630aus Sonnenblumenkernen
230641aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamen
230649andere
230650aus Kokosnüssen (Kopra)
230660aus Palmnüssen oder Palmkernen
230690andere

Häufige Fragen zu 2306

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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