Position 2306Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen|2304|und 2305
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2306 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 23 („Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; Zubereitetes Futter“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 2306 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 50 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2306
2306 bezeichnet „Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305“ im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
2306 umfasst 8 Untercodes, darunter „aus Baumwollsamen“, „aus Leinsamen“ und „aus Sonnenblumenkernen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 50 %.
Die Einreihung 2306 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.