Position 2401Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 2401 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 24 („Tabak und Verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, Auch Nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung Bestimmt Sind; Andere Nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den Menschlichen Körper Bestimmt Sind“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 2401 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10 % und 18,4 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
240110Tabak, nicht entrippt
240120Tabak, teilweise oder ganz entrippt
240130Tabakabfälle

Häufige Fragen zu 2401

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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