Position 2402Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2402 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 24 („Tabak und Verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, Auch Nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung Bestimmt Sind; Andere Nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den Menschlichen Körper Bestimmt Sind“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 2402 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10 % und 57,6 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2402
2402 bezeichnet „Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen“ im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
2402 umfasst 3 Untercodes, darunter „Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend“, „Zigaretten, Tabak enthaltend“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10 % und 57,6 %.
Die Einreihung 2402 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.