Zolltarifnummer 2404120010Kartuschen und Nachfüllpackungen, gefüllt, für elektronische Zigaretten; Zubereitungen zur Verwendung in Kartuschen und Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 2404120010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2404 („Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak- oder Nikotinersatzstoffe enthalten und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U090Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | ||
| U091Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | ||
| Algerien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | |
| Ceuta | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Färöer | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Melilla | 0% | |
| Schweiz | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Syrien | 0% | |
| Tunesien | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
Einfuhrkontrollen
Restriction on entry into free circulation
Herkunft: ERGA OMNES
"Einfuhrgenehmigung" und "Besondere Einfuhrerfordernisse" - siehe Artikel 20-25 der Verordnung (EG) Nr. 111/05 (ABl. L 22), in Kraft gesetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 2015/1011 (ABl. L 162).
Die Überwachung gilt nicht für Mischungen und Naturprodukte, die erfasste Stoffe enthalten und so zusammengesetzt sind, dass diese nicht einfach verwendet oder leicht und wirtschaftlich extrahiert werden können, Arzneimittel gemäß Artikel 1 Nummer 2 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Tierarzneimittel gemäß Artikel 1 Nummer 2 der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2404120010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2404120010
2404120010 bezeichnet „Kartuschen und Nachfüllpackungen, gefüllt, für elektronische Zigaretten; Zubereitungen zur Verwendung in Kartuschen und Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten“, eine Einreihung innerhalb der Position 2404 („Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak- oder Nikotinersatzstoffe enthalten und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 15 Maßnahmen für Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren, Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Ceuta u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2840/72, Decision 0690/05, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren, Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Ceuta u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2404120010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2404120010 Nachweise wie Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Für 2404120010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2404120010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 240412 („andere, Nikotin enthaltend“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2404120010 erfasst speziell „Kartuschen und Nachfüllpackungen, gefüllt, für elektronische Zigaretten; Zubereitungen zur Verwendung in Kartuschen und Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten“.
Die Einreihung 2404120010 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.