Zolltarifnummer 2507008080andere
Gültig seit 20.10.2025
Die Zolltarifnummer 2507008080 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2507 („Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Carbon Border Adjustment Mechanism
Herkunft: Alle Drittländer
Art. 2a der Verordnung 2023/956: Ein Einführer, einschließlich Einführern mit dem Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders, ist von den Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung befreit, wenn die Eigenmasse der eingeführten Waren in einem bestimmten Kalenderjahr kumulativ den in Anhang VII Nummer 1 (im Folgenden „massenbasierter Schwellenwert“) festgelegten massenbasierten Schwellenwert nicht überschreitet. Dieser Schwellenwert gilt für die Gesamteigenmasse aller Waren aller KN-Codes, aggregiert pro Einführer und pro Kalenderjahr. In solch einem Fall weist der betreffende Einführer, einschließlich Einführern mit dem Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders, in der jeweiligen Zollanmeldung auf diese Befreiung hin.
CBAM-Verpflichtungen gelten nicht für Waren mit Ursprung in der EU; in Fällen, in denen Nicht-CBAM-Waren mit Ursprung außerhalb der EU im Rahmen des Verfahrens der aktiven Veredelung zusammen mit Waren mit Ursprung in der EU verarbeitet werden, sind die daraus resultierenden CBAM-Veredelungserzeugnisse, die zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, von den CBAM-Verpflichtungen befreit.
Artikel 17 Absatz 7a der Verordnung (EU) 2023/956: Abweichend von Artikel 4 kann ein Einführer oder indirekter Zollvertreter, der bis zum 31. März 2026 einen Antrag gemäß Artikel 5 gestellt hat, vorläufig weiterhin Waren einführen, bis die zuständige Behörde eine Entscheidung gemäß diesem Artikel trifft.
Verordnung (EU) 2023/956 - Artikel 25: Unbeschadet des Artikels 2a gestatten die Zollbehörden die Einfuhr von Waren durch andere Personen als zugelassene CBAM-Anmelder nicht. Die vorliegende Verordnung gilt nicht für: - im Rahmen militärischer Aktivitäten zu befördernde oder zu verwendende Waren im Sinne von Artikel 1 Nummer 49 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission, - elektrischen Strom, der auf dem Festlandsockel oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats oder eines in Anhang III Nummer 1 oder 2 dieser Verordnung aufgeführten Landes oder Gebiets erzeugt wird, - Wasserstoff mit Ursprung auf dem Festlandsockel oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats oder eines in Anhang III Nummer 1 dieser Verordnung aufgeführten Landes oder Gebiets, - ein Einführer, wenn die Eigenmasse der eingeführten Waren in einem bestimmten Kalenderjahr kumulativ den in Anhang VII Nummer 1 (im Folgenden „massenbasierter Schwellenwert“) festgelegten massenbasierten Schwellenwert nicht überschreitet. Verordnung (EU) 2023/956 - Artikel 2 (4) – Anwendungsbereich: Diese Verordnung gilt nicht für Waren mit Ursprung in den in Anhang III Nummer 1 genannten Drittländern oder Gebieten.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2507008080 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2507008080
2507008080 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2507 („Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Für 2507008080 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ceuta, Island, Liechtenstein, Melilla u. a.
Für 2507008080 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2507008080 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 25070080 („anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2507008080 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 2507008080 ist im TARIC seit dem 20.10.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.