Zolltarifnummer 2519901010Schmelzmagnesia mit einer Reinheit von 94|GHT oder mehr
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 2519901010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2519 („Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2519901010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2519901010
2519901010 bezeichnet „Schmelzmagnesia mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 2519 („Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2519901010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2519901010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 25199010 („Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2519901010 erfasst speziell „Schmelzmagnesia mit einer Reinheit von 94 GHT oder mehr“.
Die Einreihung 2519901010 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.