Position 2612Uran- oder Thoriumerze und deren Konzentrate
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2612 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 26 („Erze sowie Schlacken und Aschen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Position bündelt 2612 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2612
2612 bezeichnet „Uran- oder Thoriumerze und deren Konzentrate“ im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
2612 umfasst 2 Untercodes, darunter „Uranerze und ihre Konzentrate“ und „Thoriumerze und ihre Konzentrate“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 2612 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.