Unterposition 261210Uranerze und ihre Konzentrate

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 261210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2612 („Uran- oder Thoriumerze und deren Konzentrate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Unterposition bündelt 261210 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.

KN-Codes

CodeBeschreibung
26121010Uranerze und Pechblende, mit einem Gehalt an Uran von mehr als 5|GHT
26121090andere

Häufige Fragen zu 261210

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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