Position 2615Niobium-, Tantal-, Vanadium- oder Zirkonerze und deren Konzentrate

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2615
Niobium-, Tantal-, Vanadium- oder Zirkonerze und deren Konzentrate

Die Zolltarifnummer 2615 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 26 („Erze sowie Schlacken und Aschen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Position bündelt 2615 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
261510Zirkonerze und ihre Konzentrate
261590andere

Häufige Fragen zu 2615

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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