Unterposition 261510Zirkonerze und ihre Konzentrate
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 261510 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2615 („Niobium-, Tantal-, Vanadium- oder Zirkonerze und deren Konzentrate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
Häufige Fragen zu 261510
261510 bezeichnet „Zirkonerze und ihre Konzentrate“, eine Einreihung innerhalb der Position 2615 („Niobium-, Tantal-, Vanadium- oder Zirkonerze und deren Konzentrate“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Für 261510 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 261510 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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