Position 2702Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett)

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 2702 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 27 („Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse Ihrer Destillation; Bituminöse Stoffe; Mineralwachse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Position bündelt 2702 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
270210Braunkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriert
270220Braunkohle, agglomeriert

Häufige Fragen zu 2702

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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