Unterposition 270220Braunkohle, agglomeriert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 270220 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2702 („Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 270220 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 270220 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 270220
270220 bezeichnet „Braunkohle, agglomeriert“, eine Einreihung innerhalb der Position 2702 („Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett)“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Für 270220 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
270220 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2702 („Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 270220 erfasst speziell „Braunkohle, agglomeriert“.
Die Einreihung 270220 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.