Position 2704Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2704
Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle

Die Zolltarifnummer 2704 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 27 („Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse Ihrer Destillation; Bituminöse Stoffe; Mineralwachse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“). Als Position bündelt 2704 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
27040010Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle
27040030Koks und Schwelkoks, aus Braunkohle
27040090andere

Häufige Fragen zu 2704

Disclaimer

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