KN-Code 27040030Koks und Schwelkoks, aus Braunkohle
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 27040030 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2704 („Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 27040030 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 27040030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 27040030
27040030 bezeichnet „Koks und Schwelkoks, aus Braunkohle“, eine Einreihung innerhalb der Position 2704 („Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Für 27040030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
27040030 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2704 („Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 27040030 erfasst speziell „Koks und Schwelkoks, aus Braunkohle“.
Die Einreihung 27040030 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.