Zolltarifnummer 2707200010zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe
Gültig seit 01.01.2013
Die Zolltarifnummer 2707200010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2707 („Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 2707200010 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2707200010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2707200010
2707200010 bezeichnet „zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe“, eine Einreihung innerhalb der Position 2707 („Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Für 2707200010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2707200010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 270720 („Toluole“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2707200010 erfasst speziell „zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe“.
Die Einreihung 2707200010 ist im TARIC seit dem 01.01.2013 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.