KN-Code 27139010zum Herstellen von Waren der Position|2803
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 27139010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2713 („Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Einfuhr (Import)
End-Use-Zollsätze
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Abfall
Herkunft: ERGA OMNES
Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.
Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.
Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).
Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control - Waste | Alle Drittländer |
| Export control - Waste | OECD |
Häufige Fragen zu 27139010
27139010 bezeichnet „zum Herstellen von Waren der Position 2803“, eine Einreihung innerhalb der Position 2713 („Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien“) im Abschnitt V („Mineralische Stoffe“).
Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06 und Regulation 1013/06.
Für 27139010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 27139010 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 27139010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
27139010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 271390 („andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 27139010 erfasst speziell „zum Herstellen von Waren der Position 2803“.
Die Einreihung 27139010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.