Position 2811Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2811 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 28 („Anorganische Chemische Erzeugnisse; Anorganische oder Organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von Radioaktiven Elementen oder von Isotopen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2811 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2811
2811 bezeichnet „Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2811 umfasst 6 Untercodes, darunter „Fluorwasserstoff (Flusssäure)“, „Hydrogencyanid (Cyanwasserstoffsäure) (Blausäure)“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Die Einreihung 2811 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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