Unterposition 281122Siliciumdioxid
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 281122 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2811 („Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 281122 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2811220015 | Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0), -|in Form von Pulver -|mit einer Reinheit von 99,0|GHT oder mehr -|mit einem Medianwert der Korngröße von 0,7|μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,1|μm -|bei welchem 70|% der Partikel einen Durchmesser von nicht mehr als 3|μm aufweisen |
| 2811220040 | Silika-Füllstoff, in Granulatform, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 97|GHT oder mehr |
| 2811220080 | Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8) -in Form von Pulver -mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr -mit einer mittleren Korngröße von 150 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 μm, -wobei 90 % der Partikel einen Durchmesser von mehr als 3 μm aufweisen zur Verwendung bei der Herstellung von Reifen |
| 2811220090 | andere |
Häufige Fragen zu 281122
281122 bezeichnet „Siliciumdioxid“, eine Einreihung innerhalb der Position 2811 („Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
281122 umfasst 4 Untercodes, darunter „Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0), - in Form von Pulver - mit einer Reinheit von 99,0 GHT oder mehr - mit einem Medianwert der Korngröße von 0,7 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,1 μm - bei welchem 70 % der Partikel einen Durchmesser von nicht mehr als 3 μm aufweisen“, „Silika-Füllstoff, in Granulatform, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 97 GHT oder mehr“ und „Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8) -in Form von Pulver -mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr -mit einer mittleren Korngröße von 150 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 μm, -wobei 90 % der Partikel einen Durchmesser von mehr als 3 μm aufweisen zur Verwendung bei der Herstellung von Reifen“ u. a.
Die Einreihung 281122 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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