KN-Code 28112905Schwefeldioxid
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 28112905 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2811 („Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Neuseeland | 0% |
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control on restricted goods and technologies | Syrien |
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 28112905
28112905 bezeichnet „Schwefeldioxid“, eine Einreihung innerhalb der Position 2811 („Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Neuseeland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06 und Decision 0244/24.
Für Waren mit Ursprung Neuseeland sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 28112905 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
28112905 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 281129 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 28112905 erfasst speziell „Schwefeldioxid“.
Die Einreihung 28112905 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.