Position 2815Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2815 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 28 („Anorganische Chemische Erzeugnisse; Anorganische oder Organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von Radioaktiven Elementen oder von Isotopen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2815 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2815
2815 bezeichnet „Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2815 umfasst 4 Untercodes, darunter „fest“, „in wässriger Lösung (Natronlauge)“ und „Kaliumhydroxid (Ätzkali)“ u. a.
Die Einreihung 2815 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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