Unterposition 281512in wässriger Lösung (Natronlauge)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 281512 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2815 („Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 2% |
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 281512
281512 bezeichnet „in wässriger Lösung (Natronlauge)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2815 („Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0978/12.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 281512 ist die ergänzende Maßeinheit „Kilogramm KOH“ anzugeben.
281512 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2815 („Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 281512 erfasst speziell „in wässriger Lösung (Natronlauge)“.
Die Einreihung 281512 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.