Zolltarifnummer 2837200010Tetranatriumhexacyanoferrat (II), (CAS RN 13601-19-9)
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 2837200010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2837 („Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2837200010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2837200010
2837200010 bezeichnet „Tetranatriumhexacyanoferrat (II), (CAS RN 13601-19-9)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2837 („Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2837200010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2837200010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 283720 („komplexe Cyanide“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2837200010 erfasst speziell „Tetranatriumhexacyanoferrat (II), (CAS RN 13601-19-9)“.
Die Einreihung 2837200010 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.