Unterposition 284210Doppelsilicate oder komplexe Silicate, einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 284210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2842 („Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 284210 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2842100010 | synthetisches Beta-Zeolithpulver |
| 2842100020 | synthetisches Chabasit-Zeolith-Pulver |
| 2842100050 | Fluorphlogopit (CAS|RN|12003-38-2) |
| 2842100060 | Aluminosilicat (CAS RN 1318-02-1) mit -einer Reinheit von 94 GHT oder mehr, -einer Zeolithstruktur von Aluminiumphosphat-achtzehn (AEI) und -einer Phasenreinheit von 90 % oder mehr zur Verwendung bei der Herstellung von Kupferzeolith |
| 2842100090 | andere |
Häufige Fragen zu 284210
284210 bezeichnet „Doppelsilicate oder komplexe Silicate, einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich“, eine Einreihung innerhalb der Position 2842 („Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
284210 umfasst 5 Untercodes, darunter „synthetisches Beta-Zeolithpulver“, „synthetisches Chabasit-Zeolith-Pulver“ und „Fluorphlogopit (CAS RN 12003-38-2)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Die Einreihung 284210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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