Zolltarifnummer 2842100060Aluminosilicat (CAS RN 1318-02-1) mit -einer Reinheit von 94 GHT oder mehr, -einer Zeolithstruktur von Aluminiumphosphat-achtzehn (AEI) und -einer Phasenreinheit von 90 % oder mehr zur Verwendung bei der Herstellung von Kupferzeolith
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 2842100060 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2842 („Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%.
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2842100060 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2842100060
2842100060 bezeichnet „Aluminosilicat (CAS RN 1318-02-1) mit -einer Reinheit von 94 GHT oder mehr, -einer Zeolithstruktur von Aluminiumphosphat-achtzehn (AEI) und -einer Phasenreinheit von 90 % oder mehr zur Verwendung bei der Herstellung von Kupferzeolith“, eine Einreihung innerhalb der Position 2842 („Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21 und Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2842100060 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2842100060 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2842100060 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 284210 („Doppelsilicate oder komplexe Silicate, einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 2842100060 erfasst speziell „Aluminosilicat (CAS RN 1318-02-1) mit -einer Reinheit von 94 GHT oder mehr, -einer Zeolithstruktur von Aluminiumphosphat-achtzehn (AEI) und -einer Phasenreinheit von 90 % oder mehr zur Verwendung bei der Herstellung von Kupferzeolith“.
Die Einreihung 2842100060 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.