Position 2852Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Amalgame
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 2852 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 28 („Anorganische Chemische Erzeugnisse; Anorganische oder Organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von Radioaktiven Elementen oder von Isotopen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2852 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2852
2852 bezeichnet „Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Amalgame“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2852 umfasst 2 Untercodes, darunter „chemisch einheitlich“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Die Einreihung 2852 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
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