Position 2904Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2904
Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert

Die Zolltarifnummer 2904 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2904 insgesamt 10 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
290410nur Sulfogruppen enthaltende Derivate, ihre Salze und ihre Ethylester
290420nur Nitro- oder nur Nitrosogruppen enthaltende Derivate
290431Perfluoroctansulfonsäure
290432Ammoniumperfluoroctansulfonat
290433Lithiumperfluoroctansulfonat
290434Kaliumperfluoroctansulfonat
290435andere Salze der Perfluoroctansulfonsäure
290436Perfluoroctansulfonylfluorid
290491Trichlornitromethan (Chlorpikrin)
290499andere

Häufige Fragen zu 2904

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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