Unterposition 290431Perfluoroctansulfonsäure
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 290431 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2904 („Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 0% |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien
Herkunft: Libyen
Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.
Pikrylchlorid
Import control on persistent organic pollutants (POP)
Herkunft: ERGA OMNES
Ausnahmen von Verboten gelten für die Einfuhr eines Stoffes, der für die Forschung im Labormaßstab oder als Referenzstandard verwendet wird, und eines Stoffes, der als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung gemäß den einschlägigen Einträgen in Anhang I in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen vorkommt. (Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1021)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export authorization | Russische Föderation |
| Export control on dangerous chemicals | ERGA OMNES |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control on restricted goods and technologies | Iran (Islamische Republik) |
| Export control on restricted goods and technologies | Libyen |
| Export control on restricted goods and technologies | Myanmar |
| Export control on restricted goods and technologies | Simbabwe |
| Export control on restricted goods and technologies | Syrien |
| Export control on restricted goods and technologies | Venezuela |
| Export control on restricted goods and technologies | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 290431
290431 bezeichnet „Perfluoroctansulfonsäure“, eine Einreihung innerhalb der Position 2904 („Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16, Regulation 0978/12, Regulation 0044/16 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 290431 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 290431 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
290431 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2904 („Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 290431 erfasst speziell „Perfluoroctansulfonsäure“.
Die Einreihung 290431 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.