Zolltarifnummer 29049900654-Nitrotoluol-2-sulfonsäure (CAS RN 121-03-9) in Pulverform mit einer Reinheit von 80 GHT oder mehr und einem Wassergehalt von 15 GHT oder mehr
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 2904990065 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2904 („Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2904990065 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2904990065
2904990065 bezeichnet „4-Nitrotoluol-2-sulfonsäure (CAS RN 121-03-9) in Pulverform mit einer Reinheit von 80 GHT oder mehr und einem Wassergehalt von 15 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 2904 („Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2904990065 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2904990065 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 290499 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2904990065 erfasst speziell „4-Nitrotoluol-2-sulfonsäure (CAS RN 121-03-9) in Pulverform mit einer Reinheit von 80 GHT oder mehr und einem Wassergehalt von 15 GHT oder mehr“.
Die Einreihung 2904990065 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.