Zolltarifnummer 29071590102-Naphthol|(CAS RN 135-19-3)
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 2907159010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2907 („Phenole; Phenolalkohole“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2907159010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2907159010
2907159010 bezeichnet „2-Naphthol (CAS RN 135-19-3)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2907 („Phenole; Phenolalkohole“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2907159010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2907159010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 29071590 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2907159010 erfasst speziell „2-Naphthol (CAS RN 135-19-3)“.
Die Einreihung 2907159010 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.