Position 2912Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2912 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2912 insgesamt 10 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2912
2912 bezeichnet „Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2912 umfasst 10 Untercodes, darunter „Methanal (Formaldehyd)“, „Ethanal (Acetaldehyd)“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Die Einreihung 2912 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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