Unterposition 291241Vanillin (4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 291241 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2912 („Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 291241 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2912410010 | Vanillin mit der Summenformel C₈H₈O₃ oder C₉H₁₀O₃ mit einem Reinheitsgrad von mehr als 95 GHT |
| 2912410090 | andere |
Häufige Fragen zu 291241
291241 bezeichnet „Vanillin (4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2912 („Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
291241 umfasst 2 Untercodes, darunter „Vanillin mit der Summenformel C₈H₈O₃ oder C₉H₁₀O₃ mit einem Reinheitsgrad von mehr als 95 GHT“ und „andere“.
Die Einreihung 291241 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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