Unterposition 291590andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 291590 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2915 („Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 291590 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 291590
291590 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2915 („Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
291590 umfasst 3 Untercodes, darunter „Perfluoroctansäuren und ihre Salze“, „Laurinsäure und ihre Salze und Ester“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,5 %.
Die Einreihung 291590 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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