Unterposition 291612Ester der Acrylsäure
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 291612 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2916 („Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 291612 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2916120010 | 2-tert-Butyl-6-(3-tert-butyl-2-hydroxy-5-methylbenzyl)-4-methylphenylacrylat|(CAS RN 61167-58-6) |
| 2916120090 | andere |
Häufige Fragen zu 291612
291612 bezeichnet „Ester der Acrylsäure“, eine Einreihung innerhalb der Position 2916 („Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
291612 umfasst 2 Untercodes, darunter „2-tert-Butyl-6-(3-tert-butyl-2-hydroxy-5-methylbenzyl)-4-methylphenylacrylat (CAS RN 61167-58-6)“ und „andere“.
Die Einreihung 291612 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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