Position 2916Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2916 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2916 insgesamt 12 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 291611 | Acrylsäure und ihre Salze |
| 291612 | Ester der Acrylsäure |
| 291613 | Methacrylsäure und ihre Salze |
| 291614 | Ester der Methacrylsäure |
| 291615 | Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, ihre Salze und Ester |
| 291616 | Binapacryl (ISO) |
| 291619 | andere |
| 291620 | alicyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate |
| 291631 | Benzoesäure, ihre Salze und Ester |
| 291632 | Benzoylperoxid und Benzoylchlorid |
| 291634 | Phenylessigsäure und ihre Salze |
| 291639 | andere |
Häufige Fragen zu 2916
2916 bezeichnet „Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2916 umfasst 12 Untercodes, darunter „Acrylsäure und ihre Salze“, „Ester der Acrylsäure“ und „Methacrylsäure und ihre Salze“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 2916 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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