Unterposition 291613Methacrylsäure und ihre Salze
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 291613 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2916 („Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 291613 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2916130030 | Zinkmonomethacrylat (CAS|RN|63451-47-8) in Pulverform, auch mit einem Gehalt an herstellungsbedingten Verunreinigungen von nicht mehr als 17|GHT |
| 2916130040 | Zinkdimethacrylat (CAS RN 13189-00-9), in Form von Pulver, mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, mit nicht mehr als 1 GHT eines Stabilisators |
| 2916130090 | andere |
Häufige Fragen zu 291613
291613 bezeichnet „Methacrylsäure und ihre Salze“, eine Einreihung innerhalb der Position 2916 („Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
291613 umfasst 3 Untercodes, darunter „Zinkmonomethacrylat (CAS RN 63451-47-8) in Pulverform, auch mit einem Gehalt an herstellungsbedingten Verunreinigungen von nicht mehr als 17 GHT“, „Zinkdimethacrylat (CAS RN 13189-00-9), in Form von Pulver, mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, mit nicht mehr als 1 GHT eines Stabilisators“ und „andere“.
Die Einreihung 291613 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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