Zolltarifnummer 29161400102,3-Epoxypropylmethacrylat (CAS RN 106-91-2)
Gültig seit 01.01.2009
Die Zolltarifnummer 2916140010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2916 („Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2916140010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2916140010
2916140010 bezeichnet „2,3-Epoxypropylmethacrylat (CAS RN 106-91-2)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2916 („Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2916140010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2916140010 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 291614 („Ester der Methacrylsäure“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2916140010 erfasst speziell „2,3-Epoxypropylmethacrylat (CAS RN 106-91-2)“.
Die Einreihung 2916140010 ist im TARIC seit dem 01.01.2009 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.