Position 2918Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2918 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2918 insgesamt 16 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 291811 | Milchsäure, ihre Salze und Ester |
| 291812 | Weinsäure |
| 291813 | Salze und Ester der Weinsäure |
| 291814 | Citronensäure |
| 291815 | Salze und Ester der Citronensäure |
| 291816 | Gluconsäure, ihre Salze und Ester |
| 291817 | 2,2|Diphenyl-2-hydroxyessigsäure (Benzilsäure) |
| 291818 | Chlorbenzilat (ISO) |
| 291819 | andere |
| 291821 | Salicylsäure und ihre Salze |
| 291822 | o-Acetylsalicylsäure, ihre Salze und Ester |
| 291823 | andere Ester der Salicylsäure und ihre Salze |
| 291829 | andere |
| 291830 | Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate |
| 291891 | 2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze und Ester |
| 291899 | andere |
Häufige Fragen zu 2918
2918 bezeichnet „Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2918 umfasst 16 Untercodes, darunter „Milchsäure, ihre Salze und Ester“, „Weinsäure“ und „Salze und Ester der Weinsäure“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 2918 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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