Unterposition 291829andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 291829 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2918 („Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 291829 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2918290035 | Propyl-3,4,5-trihydroxybenzoat (CAS RN 121-79-9) |
| 2918290045 | 3-Hydroxy-2-naphthoesäure (CAS RN 92-70-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
| 2918290050 | Hexamethylenbis[3-(3,5-di-_tert_-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat] (CAS RN 35074-77-2) |
| 2918290060 | Methyl-, Ethyl-, Propyl- oder Butylester der 4-Hydroxybenzoesäure oder ihrer Natriumsalze (CAS RN 35285-68-8, 99-76-3, 5026-62-0, 94-26-8, 94-13-3, 35285-69-9, 120-47-8, 36457-20-2 or 4247-02-3) |
| 2918290070 | 3,5-Diiodsalicylsäure (CAS RN 133-91-5) |
| 2918290075 | Octadecyl-3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat (CAS RN 2082-79-3) - mit einem Siebdurchgang von mehr als 99 GHT bei einer Maschenweite von 500 μm und - einem Schmelzpunkt von 49°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 54°C, zur Verwendung bei der Herstellung von auf Pulvermischungen (Pulver oder Pressgranulat) basierenden PVC-Verarbeitungsstabilisator-One-Packs |
| 2918290080 | Pentaerythritoltetrakis(3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat (CAS RN 6683-19-8) mit: - einem Siebdurchgang von mehr als 75 GHT bei einer Maschenweite von 250 μm und von mehr als 99 GHT bei einer Maschenweite von 500 μm und - einem Schmelzpunkt von 110 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 125 °C, zur Verwendung bei der Herstellung von auf Pulvermischungen (Pulver oder Pressgranulat) basierenden PVC-Verarbeitungsstabilisator-One-Packs |
| 2918290090 | andere |
Häufige Fragen zu 291829
291829 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2918 („Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
291829 umfasst 8 Untercodes, darunter „Propyl-3,4,5-trihydroxybenzoat (CAS RN 121-79-9)“, „3-Hydroxy-2-naphthoesäure (CAS RN 92-70-6) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr“ und „Hexamethylenbis[3-(3,5-di-_tert_-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat] (CAS RN 35074-77-2)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 291829 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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