Zolltarifnummer 2918110020L-(+)-Milchsäure (CAS RN 79-33-4) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr zur Verwendung bei der Herstellung von: — Estern und anderen Derivaten (z.B. Erzeugnissen, die durch eine chemische Reaktion und die Bildung neuer intramolekularer Bindungen entstehen) oder — Lösungen unter Bedingungen der guten Herstellungspraxis zur Lieferung an die Arzneimittelindustrie
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 2918110020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2918 („Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2918110020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2918110020
2918110020 bezeichnet „L-(+)-Milchsäure (CAS RN 79-33-4) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr zur Verwendung bei der Herstellung von: — Estern und anderen Derivaten (z.B. Erzeugnissen, die durch eine chemische Reaktion und die Bildung neuer intramolekularer Bindungen entstehen) oder — Lösungen unter Bedingungen der guten Herstellungspraxis zur Lieferung an die Arzneimittelindustrie“, eine Einreihung innerhalb der Position 2918 („Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Non preferential tariff quota under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092017. Rechtsgrundlage: Regulation 3115/94 und Regulation 2614/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2918110020 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2918110020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2918110020 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 291811 („Milchsäure, ihre Salze und Ester“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2918110020 erfasst speziell „L-(+)-Milchsäure (CAS RN 79-33-4) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr zur Verwendung bei der Herstellung von: — Estern und anderen Derivaten (z.B. Erzeugnissen, die durch eine chemische Reaktion und die Bildung neuer intramolekularer Bindungen entstehen) oder — Lösungen unter Bedingungen der guten Herstellungspraxis zur Lieferung an die Arzneimittelindustrie“.
Die Einreihung 2918110020 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.