Position 2920Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2920 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2920 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 2920
2920 bezeichnet „Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2920 umfasst 9 Untercodes, darunter „Parathion (ISO) und Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion)“, „andere“ und „Dimethylphosphit“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 2920 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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