Unterposition 292019andere
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 292019 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2920 („Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 292019 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2920190030 | 2,2'-Oxybis(5,5-dimethyl-1,3,2-dioxaphosphorinan)-2,2'-disulfid (CAS RN 4090-51-1) |
| 2920190090 | andere |
Häufige Fragen zu 292019
292019 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2920 („Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
292019 umfasst 2 Untercodes, darunter „2,2'-Oxybis(5,5-dimethyl-1,3,2-dioxaphosphorinan)-2,2'-disulfid (CAS RN 4090-51-1)“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 292019 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
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