Position 2927Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2927 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2927 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2927000025 | 2,2'-Azobis-(4-methoxy-2,4-dimethylvaleronitril) (CAS|RN|15545-97-8) |
| 2927000045 | 2,2'-Dimethyl-2,2'-azodipropionamidindihydrochlorid (CAS RN 2997-92-4) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr |
| 2927000055 | 4'-Aminoazobenzol-4-sulfonsäure (CAS RN 104-23-4) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr |
| 2927000090 | andere |
Häufige Fragen zu 2927
2927 bezeichnet „Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2927 umfasst 4 Untercodes, darunter „2,2'-Azobis-(4-methoxy-2,4-dimethylvaleronitril) (CAS RN 15545-97-8)“, „2,2'-Dimethyl-2,2'-azodipropionamidindihydrochlorid (CAS RN 2997-92-4) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr“ und „4'-Aminoazobenzol-4-sulfonsäure (CAS RN 104-23-4) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 2927 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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