Zolltarifnummer 29270000554'-Aminoazobenzol-4-sulfonsäure (CAS RN 104-23-4) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 2927000055 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2927 („Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2927000055 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2927000055
2927000055 bezeichnet „4'-Aminoazobenzol-4-sulfonsäure (CAS RN 104-23-4) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 2927 („Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2522/24, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2927000055 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 2927000055 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2927000055 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2927 („Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2927000055 erfasst speziell „4'-Aminoazobenzol-4-sulfonsäure (CAS RN 104-23-4) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr“.
Die Einreihung 2927000055 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.