Unterposition 293159andere
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 293159 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2931 („Andere organisch-anorganische Verbindungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 293159 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 293159
293159 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2931 („Andere organisch-anorganische Verbindungen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
293159 umfasst 2 Untercodes, darunter „Methylphosphonyldifluorid (Methylphosphonsäuredifluorid)“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 293159 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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