KN-Code 29315990andere
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 29315990 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2931 („Andere organisch-anorganische Verbindungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als KN-Code bündelt 29315990 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2931599050 | 2-Chlorethylphosphonsäure (CAS RN 16672-87-0) fest oder in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an 2-Chlorethylphosphonsäure von 65 GHT oder mehr |
| 2931599090 | andere |
Häufige Fragen zu 29315990
29315990 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2931 („Andere organisch-anorganische Verbindungen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
29315990 umfasst 2 Untercodes, darunter „2-Chlorethylphosphonsäure (CAS RN 16672-87-0) fest oder in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an 2-Chlorethylphosphonsäure von 65 GHT oder mehr“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 29315990 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
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