Position 2940Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position|2937, 2938|oder 2939
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2940 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2940 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2940000010 | Rhamnose, Raffinose, Mannose |
| 2940000020 | D-Xylose (CAS RN 58-86-6) |
| 2940000030 | D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS|RN|6138-23-4) |
| 2940000060 | Methyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr |
| 2940000070 | alpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr |
| 2940000080 | andere |
Häufige Fragen zu 2940
2940 bezeichnet „Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
2940 umfasst 6 Untercodes, darunter „Rhamnose, Raffinose, Mannose“, „D-Xylose (CAS RN 58-86-6)“ und „D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 2940 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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