Zolltarifnummer 2940000020D-Xylose (CAS RN 58-86-6)
Gültig seit 01.01.2004
Die Zolltarifnummer 2940000020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2940 („Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 3% |
| Vietnam | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2940000020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2940000020
2940000020 bezeichnet „D-Xylose (CAS RN 58-86-6)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2940 („Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung und Vietnam hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092945. Rechtsgrundlage: Regulation 1101/14, Regulation 2614/25, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Weißrußland und Indien.
Für 2940000020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2940000020 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2940 („Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2940000020 erfasst speziell „D-Xylose (CAS RN 58-86-6)“.
Die Einreihung 2940000020 ist im TARIC seit dem 01.01.2004 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.