Position 2941Antibiotika

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 2941 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 29 („Organische Chemische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 2941 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
294110Penicilline und ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnisse
294120Streptomycine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
294130Tetracycline und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
294140Chloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
294150Erythromycin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
294190andere

Häufige Fragen zu 2941

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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