Unterposition 294110Penicilline und ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnisse
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 294110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2941 („Antibiotika“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 294110 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 294110
294110 bezeichnet „Penicilline und ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnisse“, eine Einreihung innerhalb der Position 2941 („Antibiotika“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 3115/94.
Für 294110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
294110 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 2941 („Antibiotika“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 294110 erfasst speziell „Penicilline und ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnisse“.
Die Einreihung 294110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.